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Tagespflegeeinrichtungen nehmen eingeschränkten Betrieb wieder auf


Inzwischen hat das Sozialministerium die Wiederaufnahme des Tagespflegebetriebs unter Auflagen erlaubt. Das bedeutet, auch hier müssen die bekannten Mindestabstände eingehalten und Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Zudem dürfen maximal die Hälfte der Tagespflegegäste betreut werden, die sonst in der Einrichtung versorgt werden. In den Fahrzeugen des Fahrdienstes dürfen außerdem nicht mehr als zwei Personen befördert werden.
Für die betroffenen Familien bedeutet dies, dass aktuell nicht alle Betreuungswünsche erfüllt werden können und der Transport, wo immer möglich, auf privatem Wege erfolgen sollte.
Um die auf Grund ihres Alters und Vorerkrankungen besonders gefährdeten Tagespflegegästegäste bestmöglich zu schützen, wurden möglichst konstante Gruppen gebildet sowie sichergestellt, dass kein Tagespflegegast an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in die Einrichtung kommt. Dies ist wichtig, weil neueren Erkenntnissen der Wissenschaft zufolge der Tag mit der größten Ansteckungsgefahr der Tag vor Symptombeginn ist. Nachdem bei allen Tagesgästen vor Betreten der Einrichtung mögliche Symptome erfasst und die Körpertemperatur gemessen wird, wäre beim Auftreten von Symptomen zumindest sichergestellt, dass der Betroffene nicht am Tag zuvor andere angesteckt haben kann. Ein Betreten der Einrichtung mit Symptomen ist selbstverständlich untersagt.
Mit den getroffenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen kann die größtmögliche Sicherheit für die Tagespflegegäste und das Personal der Tagespflegeeinrichtungen erreicht werden.


PM Tagespflege öffnet wieder