Pflegegrade statt Pflegestufen und höhere Leistungen
18.01.2017
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
In Zukunft geht es nicht mehr um die Frage, welchen zeitlichen Aufwand die Pflege eines Pflegebedürftigen verursacht. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll nun vielmehr den Grad der Selbstständigkeit ermitteln. Dadurch werden nicht mehr hauptsächlich körperliche Beeinträchtigungen einbezogen, sondern auch kognitive und geistige Aspekte berücksichtigt. Davon profitieren Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (u.a. Demenzerkrankte) besonders deutlich, denn sie fielen bei der bisherigen Einteilung häufig trotz eines immens hohen Betreuungsaufwands durchs Raster.
5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen
Bei der Neueinstufung vom Pflegebedürftigen nach dem 1. Januar 2017 prüft der MDK die Module „Mobilität“, „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“, „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ und „Selbstversorgung“. Die Punkte der einzelnen Module werden gewichtet und führen dann in einen der fünf Pflegegrade.
Ich habe schon eine Pflegestufe – was muss ich tun?
Alle Pflegebedürftigen, die schon vor dem Jahreswechsel eine Pflegestufe hatten, werden in die neuen Pflegegrade überführt. Das passiert automatisch und bedarf keinerlei Aktion von Ihnen. In vielen Fällen werden die Pflegebedürftigen dabei besser gestellt. Ein Bestandschutz stellt aber sicher, dass durch die neuen Pflegegrade niemand schlechter gestellt wird.
Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad bei stationärer Pflege
Bisher war es so, dass mit steigender Pflegebedürftigkeit auch der Eigenanteil an den Heimkosten in einer stationären Einrichtung stieg. Das Gesetz bringt auch hier eine Veränderung, denn mit der Einführung der Pflegegrade wurde der Eigenanteil für alle Pflegegrade einheitlich festgelegt.
Höhere Leistungen in der ambulanten Pflege und Tagespflege
Ebenfalls zum 1. Januar wurden die Leistungsbeträge in der ambulanten Pflege und für die Tagespflege zum Teil deutlich angehoben. Wir zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung gerne Ihr persönliches Budget an Leistungen und wie Sie diese nutzen können, um die Pflege zu Hause optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen.